Normalerweise sind Gebietsgrenzen bei uns in Bayern sakrosankt. Kein Bürgerentscheid auf Auflösung oder Eingemeindung einer Gebietskörperschaft hat hier auch nur den Hauch einer Chance. Umso bemerkenswerter ein Vorgang, der in aller Stille und von der Öffentlichkeit unbemerkt auch einmal das Gegenteil bewies. Nahezu kampflos ging ein Gebiet, in dem mühelos mehrere Grafschaften Platz hätten, vom ...